Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Volkswagen ID. Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
E‑Auto-Förderung
für ID. Modelle und Hybridfahrzeuge
Förderbedingungen und -konditionen
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Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
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Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
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REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
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Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind
Förderkonditionen
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Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
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Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
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Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
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Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
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Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt








