Unsere E‑Auto-Förderung

E‑Auto-Förderung⁠
für ID. Modelle und Hybridfahrzeuge

Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Volkswagen ID. Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Förderbedingungen und -konditionen⁠

  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind

Förderkonditionen

  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
  • Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
  • Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt

Ihre Ansprechpartner

Björn Siegmund

Verkaufsleiter

Telefon: 05258 / 98 65 20
Telefax: 05258 / 98 65 25

Dietmar Sprenger

Verkaufsberater

Telefon: 05258 / 98 65 27
Telefax: 05258 / 98 65 25

Kieran Shakespeare

Verkaufsassistent

Telefon: 05258 / 98 65 42
Telefax: 05258 / 98 65 25

Björn Siegmund

Verkaufsleiter

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